Ein neues Arbeitszeitrecht kommt – was das für Unternehmer bedeutet

Ein neues Arbeitszeitrecht kommt – was das für Unternehmer bedeutet

Beschäftigte in Deutschland haben im letzten Jahr rund 1,3 Milliarden dokumentierte (!) Überstunden geleistet. Sage nicht ich, sondern das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Hinzu kommt eine unschätzbare Zahl nichtdokumentierter Überstunden. Insofern liegt meines Erachtens auf der Hand, wie notwendig eine korrekte Arbeitszeiterfassung ist – und sei es nur dafür, diesen Zustand, der der hiesigen Arbeitsorganisation nicht das allerbeste Zeugnis ausstellt, immer wieder ins Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken. Nun sind Überstunden aber nicht in jedem Fall allein der Willkür des Chefs zuzuschreiben. Ein einfaches Beispiel: Eine Reisegruppe reserviert Plätze in einem Restaurant für 15 Uhr, kommt nun aber staubedingt zwei Stunden später an. Weder für die Gäste, noch für den Gastgeber war das im Vorfeld kalkulierbar. Für Teile der Belegschaft ist in unserem Beispiel nun aber ein Überschreiten der täglichen Höchstarbeitszeit von 10 Stunden nicht auszuschließen. Kein seltener Fall im Gastgewerbe. Doch was tun? Wenn das Problem auf der Hand liegt, warum sollten wir nicht über eine Abkehr von der täglichen Höchstarbeitszeit hin zu einer Wochenarbeitszeit reden? Schließlich spricht auch die EU-Arbeitszeitrichtline von einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit. Wie hoch die ausfällt, wäre Gegenstand der Politik. Dass sie der Überstunden-Sammelei in einigen Branchen effizient etwas entgegenzusetzen hätte, scheint mir allerdings offenkundig.

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