Die Ritter von Kempski Privathotels, zu denen das Wellnesshotel „Naturresort Schindelbruch“ und das „Romantik Hotel FreiWerk“ zählen, haben ein Konzept erarbeitet, das auch in der vierten Corona-Welle sicheres touristisches Reisen in Deutschland ermöglichen soll. Das auf medizinisch-epidemiologischen Fakten aufgebaute Projekt basiert auf einer Kombination verschiedener Maßnahmen, die „höchstmögliche Sicherheit für Gäste und Mitarbeiter in gastgewerblichen Betrieben sowie zusätzliche Maskenbefreiung erlaubt“, wie es in einer Mitteilung des Unternehmens heißt.
Dr. Clemens Ritter von Kempski (Foto), Eigentümer und Geschäftsführer der Ritter von Kempski Privathotels: „Wir brauchen ein fachlich abgeleitetes Gesamtkonzept mit neuer, positiver Kommunikation, welches stärker die medizinischen Vorteile einer Impfung herausarbeitet und mehr unternehmerische Eigenverantwortung einfordert. Wenn wir den Lockdown in unserer Branche verhindern wollen, müssen wir als Unternehmen selbst aktiv werden. Ein umfassendes Sicherheitskonzept mit verändertem Kommunikationsschwerpunkt zum Thema Impfen ist ein Weg zur Wiedererlangung von Freiheiten.“
Der Mediziner und Hotelier geht grundsätzlich davon aus, dass sich jeder Ungeschützte infizieren wird und ernsthaft gefährdet ist. Dabei durchlebt der Geschützte/Genesene (2-G) eine Infektion zu 99,9 Prozent gut und ist seltener auf der Intensivstation. Es zeigt sich, dass Impfungen der einzige Weg zum Schutz der Bevölkerung und zur Bekämpfung der Pandemie sind. Weil die staatliche Kommunikation zur Impfung nicht den erwarteten Erfolg gebracht hat und sich die vierte Corona-Welle dramatisch zuspitzt, könne nur noch ein umfassendes Gesamtkonzept den Lockdown verhindern. Deshalb setzen die Ritter von Kempski Privathotels die 2-G+-Regelung (Geimpfte und Genesene zusätzlich getestet) in Kombination mit weiteren Sicherheitsmaßnahmen um.
Das Konzept kombiniert verschiedene Schritte
- Die AHA-L Regeln sind konsequent einzuhalten.
- Alle werden getestet (1-G):
- Auch 2-G (Geimpfte und Genesene) werden, wie alle anderen, getestet.
- Mitarbeiter in der Hotellerie und Gastronomie testen sich alle zwei Tage, Nicht-2-G täglich.
- Dabei gilt jeder Mitarbeiter als Nicht-2-G, der kein Impf- oder Genesen-Zertifikat vorlegt (freiwillig). Dafür bedarf es keiner Auskunftspflicht.
- Bei jeder Veranstaltung und jedem Einzeltermin mit Kontaktzeiten über 15 Minuten müssen tagesaktuelle Testungen von allen Beteiligten vorliegen.
- Für Hotelgäste gilt das bei Anreise und alle 48 Stunden.
- Nicht die Politik muss über den 2-G-Weg entscheiden, sondern die Unternehmen selbst.
- Geimpfte/Genesene mit Vorrechten, z.B. Zutritt zu Hotel und Gastronomie.
- Wer darüber hinaus seine Räume mit qualifizierten Luftreinigungsgeräten (Hepa-14-Filter und UV-C-Entkeimung) ausstattet, kann den Gästen eine Maskenbefreiung anbieten. Die Mitarbeiter am Gast tragen weiterhin FFP2-Masken.
Dr. Clemens Ritter von Kempski: „AHA-L und 1-G sind unverzichtbare Basismaßnahmen. Die Entscheidung für 2-G wird vom Unternehmen selbst gefällt. In Kombination mit Luftreinigungsgeräten kann dann epidemiologisch sicher die Freiheit wieder erlangt werden.“ Das Konzept sei amtsärztlich bestätigt und durch die geltende Länderverordnung in Sachsen-Anhalt bereits jetzt umsetzbar, eine gesonderte Genehmigung entfalle. „Damit bleibt sicheres touristisches Reisen in Deutschland möglich. Es wird positiv kommuniziert, dass Testungen helfen, Impfungen schützen und dadurch Freiheiten wiedererlangt werden können.“
Das Gesamtkonzept setzen die Ritter von Kempski Privathotels ab dem 22. November 2021 in beiden Hotels um.