Zutritt im Hotel nur mit Impfschutz? „Nach aktueller Rechtslage kein Problem“

Startseite » Zutritt im Hotel nur mit Impfschutz? „Nach aktueller Rechtslage kein Problem“
Zutritt im Hotel nur mit Impfschutz? „Nach aktueller Rechtslage kein Problem“

Darf ein Unternehmer, beispielsweise ein Gastwirt, das Betreten seines Lokals davon abhängig machen, dass der Gast gegen das Coronavirus geimpft wurde? Darf der Hotelier für das Betreten der Hotelräumlichkeiten die Vorlage eines Impfpasses als Nachweis für einen ausreichenden Impfschutz verlangen? „Nach aktueller Rechtslage ist das kein Problem. Anderslautende Äußerungen aus der Politik können beruhigt vernachlässigt werden“, sagt ETL-Rechtsanwaltsexperte Dr. Uwe Schlegel (Foto). Die Unternehmer seien prinzipiell frei in ihrer Entscheidung, wen sie bewirten beziehungsweise beherbergen. Es entspreche einer allgemeinen rechtlichen Überzeugung, dass im Rechtsverkehr ohne Beteiligung der öffentlichen Hand die Vertragsparteien frei darin sind, eine Vereinbarung zu treffen oder nicht. Eine Pflicht zum Vertragsabschluss gebe es nur in ganz seltenen Fällen. Etwa im Bereich öffentlicher Daseinsvorsorge wie etwa beim Bezug von Elektrizität oder Wasser. Der gegen das Coronavirus nicht Geimpfte werde sich auf einen solchen Zwang zum Vertragsabschluss sicher nicht berufen können.