Am heutigen Donnerstag haben sich die finanzpolitischen Sprecher der Koalitionsfraktionen darauf verständigt, im nächsten Steuergesetzgebungsverfahren die gesetzlichen Abgabefristen für den Veranlagungszeitraum 2019 bis zum 31. August 2021 zu verlängern. Dazu erklären Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag und Lothar Binding, der finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag:
„Die Steuerberaterinnen und Steuerberater leisten in der Corona-Krise einen unverzichtbaren Beitrag dazu, dass die staatliche Hilfe bei den corona-geschädigten Unternehmen und Selbständigen ankommt. Dabei sollen sie nicht in die Situation kommen, zwischen Corona-Hilfsanträgen einerseits und der fristgerechten Abgabe von Steuererklärungen andererseits entscheiden zu müssen.
Deshalb schlagen die Koalitionsfraktionen vor, im nächsten Steuergesetz die Abgabefrist für Jahressteuererklärungen des Veranlagungszeitraums 2019 zu verlängern. Diesen Vorschlag haben die Koalitionsfraktionen heute mit dem Bundesminister der Finanzen abgestimmt. Dabei werden wir sicherstellen, dass es zu keinen ungerechtfertigten Zinsvorteilen in Erstattungsfällen kommt.
Bei den weiteren Beratungen werden wir auch darauf achten, dass eine qualifizierte und kontinuierliche Bearbeitung der Steuererklärungen bei den steuerberatenden Berufen und in den Finanzämtern sichergestellt ist und sich durch die Fristverlängerung keine Steuererklärungen bei den Finanzämtern anhäufen.“