„Faires Angebot“ der Politik

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„Faires Angebot“ der Politik

In der Bundesregierung gibt es nach Worten von Wirtschaftsminister Peter Altmaier eine Einigung über die Details der Umsetzung der November-Hilfen für die von den Einschränkungen betroffene Wirtschaftsbranchen wie die Gastronomie sowie alle Unternehmen, die temporär schließen müssen. Selbstständige und Unternehmer, die vom „Lockdown light“ betroffen sind, werden anders als im Frühjahr mit bis zu 75 Prozent ihres Vorjahresumsatzes entschädigt werden. Laut Beschlussvorlage erhalten alle Unternehmen (auch öffentliche), Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von den temporären Schließungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie betroffen sind eine außerordentliche Wirtschaftshilfe in Form einer einmaligen Kostenpauschale. Hotels werden als direkt betroffene Unternehmen angesehen.

„Der neue Lockdown für die Hotellerie und Gastronomie ist natürlich eine Katastrophe für viele“, kommentiert Erich Nagl (Foto), Vorstandsmitglied der Steuerberatungsgesellschaft ETL ADHOGA und Branchenexperte. Das Angebot der Politik, die ausfallenden Umsätze der Gastronomen im Lockdown im November zu 70 beziehungsweise 75 Prozent zu entschädigen, sei „sehr fair“. Nagl: „Bei den meisten Betrieben wäre der Umsatz wahrscheinlich ohnehin niedriger gewesen, hätten sie weiter geöffnet. Laut einer aktuellen Beschlussvorlage aus dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) können auch Gastronomen die Corona-Finanzhilfe beantragen, die Speisen zum Mitnehmen verkaufen und damit weiterhin eigenen, wenn auch geringeren Umsatz generieren. Nach aktuellen Informationen sollen die Erlöse dann mit anderen staatlichen Hilfsgeldern zusammengerechnet werden. Die Lücke, die dann bis zu 75 Prozent des Vorjahresumsatzes bleibt, wird aus dem neuen Programm erstattet.“