Die Bundesregierung stellt vom Lockdown betroffenen Unternehmen Finanzhilfen von bis zu zehn Milliarden Euro bereit. 75 Prozent des Umsatzes, den zum Beispiel ein Gastronom im November 2019 erwirtschaftet hat, bekommen Betriebe in diesem November als Förderung. Grundlage für die Förderung ist allerdings nur der Umsatz, den die Unternehmen mit Verkäufen In-House getätigt haben, weil die dem vollen Steuersatz von 19 Prozent unterlegen haben. ADHOGA-Branchenexperte Erich Nagl (Foto) von Deutschlands führender Steuerberatungs-Gruppe ETL gibt ein Beispiel: „100.000 Euro Umsatz hat der Betreiber im November 2019 im Restaurant gemacht, 20.000 Euro im Außerhaus-Geschäft. 75 Prozent der 100.000 Euro, die er im Haus gemacht hat, wäre seine Förderung für 2020.“ Umsätze, die Restaurants derzeit mit Außerhaus-Verkauf machen, werden nicht von der Förderung abgerechnet und bleiben zu hundert Prozent im Unternehmen, ergänzt Nagl.
Um die Förderung aber überhaupt zu bekommen, müssen die Unternehmer ihren Steuerberater beauftragen. Der Experte: „Denn nur der Steuerberater hat den Zugang zu dem Portal für die Überbrückungshilfen und kann dort den Antrag einreichen, den der Unternehmer aber persönlich und im Original unterschreiben muss. Eine digitale Lösung haben wir dafür noch nicht.“ Wer noch keinen Steuerberater habe, solle sich auf jeden Fall jemanden suchen, der die Sprache seiner Branche spricht, rät der Experte. Auch Gründer, die nach November 2019 an den Start gingen, würden unterstützt. Erich Nagl: „Von denen wird der durchschnittliche Monatsumsatz, den sie bisher erzielt haben, herangezogen.“