Das Bundeskartellamt hat heute vorläufige Ergebnisse seiner Sektoruntersuchung zu Nutzerbewertungen im Internet vorgestellt, darunter auch sieben Reiseportale. Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA), kommentiert die Erkenntnisse: |
„Die Sektoruntersuchung hat Missstände bei Nutzerbewertungen aufgedeckt. Nicht-authentische Bewertungen sind nicht nur ökonomisch schädlich, sie stellen auch Verbraucherrechtsverstöße dar. Nach derzeitigem Recht und der hierzu entwickelten Rechtsprechung haften die Plattformbetreiber jedoch nur sehr eingeschränkt für die auf ihren Seiten veröffentlichten Inhalte. Die Portale sollten daher stärker in die Pflicht genommen werden, nichtauthentische Bewertungen auf ihren Seiten zu identifizieren und zu entfernen. Wir pflichten dem Bundeskartellamt auch in der vorläufigen Schlussfolgerung bei, dass insbesondere Portale im Bereich von Dienstleistungen (wie z.B. Hotels oder Ärzte) eine Vorab-Überwachung hinsichtlich manipulierter Bewertungen vornehmen sollten. Generell wäre es aus Sicht des Hotelverbandes zu begrüßen, wenn das Bundeskartellamt zusätzlich die Befugnis erhielte, etwaige Rechtsverstöße auch per behördlicher Verfügung abzustellen.“ |