PSD2 – „einige Fallen für Hotelbetreiber“

Home News PSD2 – „einige Fallen für Hotelbetreiber“
PSD2 – „einige Fallen für Hotelbetreiber“

Die HSMA kooperiert mit dem Hotelverband Deutschland (IHA), um Hoteliers mit Hilfe diverser Events über die zweite Payment Service Directive aufzuklären. Am 14. September dieses Jahres läuft die Frist zur Umsetzung der neuen Richtlinien ab. Die Hospitality Sales & Marketing Association Deutschland e.V. hat sich zum Ziel gesetzt, die Branche im Rahmen eigener und gemeinsamer Events mit dem Hotelverband Deutschland (IHA) zu informieren und unterstützen: „Akute Problemstellungen  treten unter anderem im Zusammenhang mit No-Shows und kurzfristigen Stornierungen auf sowie bei Vorabautorisierungen, Incidental Charges – also zusätzliche Kreditkartenbelastungen ohne die persönliche Anwesenheit des Gastes – und Payment Processing in den zentralen Reservierungsabteilungen. Hier gibt es tatsächlich einige Fallen für die Hotelbetreiber. Mit unseren Events zum Thema wollen wir helfen, sich besser zurechtzufinden“, so Payment-Experte Christian Meissner (Referent auf dem Foto), Director Distribution & Payment Solutions bei Deutsche Hospitality und Mitglied vom HSMA Expertenkreis Distribution.

Mit der Einführung der neuen PSD2 Richtlinie entstehen für Hoteliers Änderungen. Zwar fokussiert sich die PSD2 Richtlinie hauptsächlich auf die Zahlungssicherheit im digitalen Geschäftsverkehr, aber die darin enthaltene „Starke Kundenauthentifizierung (SCA)“ erfordert dringende Anpassungen der Geschäftsprozesse in den Hotels. Beispielsweise bei der vorzeitigen Belastung einer Kreditkarte zur Absicherung von Zimmerbuchungen. Die Kreditkarte dann im Fall eines No-Shows zu belasten, ist nun nicht mehr so einfach möglich. Hoteliers profitieren zukünftig aber auch von Vorteilen wie der Tatsache, dass der Hotelgast eine von ihm autorisierte Zahlung nicht so einfach wie bisher widerrufen kann.

Im Rahmen mehrerer Events informierte die HSMA Deutschland e.V. bereits über Herausforderungen für die Hotellerie mit Blick auf die Payment Service Directive ll, einer EU-Richtlinie vom 25. November 2015. Um nach dem Ablauf der gesetzlichen Frist zur Umsetzung der Anforderungen im September 2019 entsprechend vorbereitet zu sein, bieten die Branchenverbände HSMA Deutschland e.V. und der Hotelverband Deutschland (IHA) den Hoteliers die Möglichkeit, sich beispielsweise bei dem am 1. Juli 2019 in Hamburg anstehenden HSMA eDay zu informieren.

„Einer aktuellen Pressemitteilung der European Banking Authority EBA ist zu entnehmen, dass sie eine Fristverlängerung für ratsam hält. Diese muss jedoch von den einzelnen Staaten umgesetzt werden. Ob das wiederum wirklich geschieht, ist bis dato genauso unklar, wie die finale Fristsetzung“, ergänzt Christian Meissner.  

Die beiden Verbände werden im August 2019 im Rahmen einer gemeinsamen Roadshow zum Thema informieren: Am 7. August 2019 in Hamburg, am 14. August 2019 in Köln und am 28. August 2019 in München. 

Weitere Informationen auf der Website der HSMA Deutschland e.V. www.hsma.de.