Kartellamt untersagt Booking Bestpreisklausel

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Das Bundeskartellamt geht weiter gegen die Anbieter von Hotelbuchungen im Internet vor. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, untersagt die Behörde nun auch dem weltgrößten Hotelportal Booking.com die umstrittene Bestpreisklausel. Zuvor wurde dem deutschen Anbieter HRS, zu dem auch das Portal hotel.de gehört, bereits ein entsprechender Passus in den Verträgen untersagt.

Bislang durften die Hoteliers ihre Zimmer nirgendwo billiger anbieten als auf Booking.com. Außerdem mussten Hotelbesitzer die beste Zimmerverfügbarkeit und günstigste Buchungs- und Stornierungskonditionen einräumen. Diese sogenannte Bestpreis-Regel verstoße nach Meinung des Kartellamtes gegen den Wettbewerb. Bis Ende Januar 2016 muss Booking.com, das seine Zentrale in Amsterdam hat und seit 2005 zur amerikanischen Priceline Group gehört, die Vorgaben in Deutschland aus den Verträgen entfernen.

„Bestpreisklauseln sind nur auf den ersten Blick von Vorteil für die Verbraucher. Tatsächlich werden dadurch zulasten der Verbraucher niedrigere Preise schlicht unterbunden“, sagt Andreas Mundt, Präsident des Kartellamts. Es gebe so kaum Konkurrenz zwischen den Onlineportalen, aber auch zwischen den Hotels, die sich damit nicht über den Preis oder andere Konditionen differenzieren können.

In Deutschland gibt es derzeit etwa 31 000 Hotelbetriebe. Die Online-Plattformen nehmen für die Vermittlung von den Hotels durchschnittlich Provisionen in Höhe von 20 Prozent. Booking.com hatte dem deutschen Kartellamt als Kompromiss vorgeschlagen, dass die Hotels den Online-Portalen nicht mehr die günstigsten Konditionen einräumen müssen, dafür die Preise auf der eigenen Hotel-Website aber nicht niedriger sein dürfen. „Wir halten das nicht für ausreichend, weil die Hotels dadurch weiter beschränkt werden in ihrer Preissetzung – aus unserer Sicht ohne hinreichenden Grund“, so Mundt. Booking.com kann gegen die Entscheidung Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen.