Hohe Strafe für E-Mail-Werbung

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Firmen dürfen im Mail-Verkehr mit ihren Kunden nicht ungefragt Werbung versenden. Der Bundesgerichtshof (BGH) gab einem Mann aus dem schwäbischen Göppingen recht – und stellte uneinsichtigen Firmen saftige Strafen in Aussicht (Aktenzeichen: VI ZR 134/15). Der Mann hatte die Sparkassen-Versicherung verklagt, weil sie ihm in automatisierten Antwortschreiben mehrfach Werbung mitschickte. Der BGH schob jetzt zumindest solchen Fällen einen Riegel vor und drohte mit drastischen Konsequenzen: Sollte die Versicherung den Kläger ohne dessen Einverständnis weiter mit der Werbung belästigen, muss sie mit einem Ordnungsgeld in Höhe bis zu 250.000 Euro oder ein Vorstandsmitglied mit bis zu sechs Monaten Haft rechnen. Die Versicherung muss die Kosten der Rechtsmittelverfahren tragen.