Herr Ardic, Medienberichten zufolge ermittelt die Staatsanwaltschaft München gegen Wirelane-Gründer Constantin Schwaab wegen möglichen Subventionsbetrugs. Wie konnte es dazu kommen?
Die aus unserer Sicht haltlosen Vorwürfe haben uns überrascht, wir können sie bis heute nicht in Gänze nachvollziehen. Im März 2021 hat das damalige Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) das Förderprogramm Ladeinfrastruktur vor Ort aufgesetzt. Nach dem damaligen Masterplan der Regierung sollten bis Ende 2021 insgesamt 50.000 öffentliche Ladepunkte aufgebaut werden. Das Programm richtete sich an kleine und mittelständische Unternehmen (KMU). Insbesondere wurden neben kleinen Stadtwerken und Gemeinden auch Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes angesprochen.
Die Richtlinie des Förderprogramms passte genau zu unserer Zielgruppe, der Hotellerie. Zu dieser Zeit bestand eine sehr hohe Nachfrage nach Ladestationen im Hotelbereich. Es war bereits absehbar, dass öffentlich zugängliche Lademöglichkeiten vor Ort für Elektrofahrzeuge ein entscheidender Faktor für die Zukunft des Gastgewerbes sein würden. Nach ersten Gesprächen mit potenziellen Kunden und dem Hinweis auf die Möglichkeit, Fördermittel zu beantragen, mussten wir sehr schnell feststellen, dass es zu dieser Zeit in der Hotellerie schlicht an Ressourcen fehlte, um in Eigenregie ein solches Antragsverfahren durchzuziehen. Die Pandemie hatte die ganze Branche erschüttert. Alle waren damit beschäftigt, das eigene Geschäft wieder auf die Beine zu stellen: Personal aufbauen, Hygieneauflagen erfüllen, Corona-Beihilfen beantragen. Bei sehr vielen Betrieben ging es schlichtweg um die Existenz. Niemand hatte die Ressourcen, um sich mit der sehr aufwendigen und zeitintensiven Antragstellung für Ladeinfrastruktur zu beschäftigen, viele aber wollten das Programm nutzen und haben uns um Hilfe gebeten.
Wir waren selbst über den Zulauf überrascht. Nachdem immer mehr Interessenten auf uns zukamen, haben wir schließlich ein Team aufgebaut, das bei der Antragstellung unterstützt hat. Wir haben uns rechtlich beraten lassen und Expert:innen hinzugezogen, um alles richtig zu machen. Aus unserer Sicht eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten: für die Hotels, die so bei der Antragstellung entlastet wurden und für die Bundesregierung, zur Erreichung des Ziels von 50.000 neuen Ladepunkten bis Ende 2023 bzw. 1 Million Ladepunkten bis 2030. Natürlich haben wir auch eine Chance gesehen, bei Abgabe eines wirtschaftlich guten Angebots einen Auftrag zu erhalten.
Wirelane-Kunden sollen bei Förderanträgen nicht korrekte Angaben gemacht haben, für die Wirelane in Vollmacht handelte, wie zu lesen ist. Inwieweit ist das richtig?
Richtig ist, dass es sich bei dem Förderprogramm um eine sogenannte de-Minimis-Beihilfe handelte. Das heißt: Zuwendungsempfänger dürfen innerhalb von 3 Steuerjahren nicht mehr als 200.000 Euro an Beihilfen erhalten. Wir haben im Rahmen der Vorbereitung der Antragstellung selbstverständlich bei allen Interessenten genau diese Frage gestellt: Haben Sie innerhalb der letzten 3 Jahre weitere Beihilfen erhalten und wenn ja, in welcher Höhe. Zu diesem Zweck hatten wir u.a. Merkblätter entworfen, über die eine Erstprüfung erfolgte, damit man dann weitergehende Prüfungen vornehmen konnte. Laut Aussage der zuständigen Behörde haben einige Kunden unvollständige oder unzutreffende Angaben bei der Beantragung der Fördergelder gemacht. Eine Ermittlungsakte liegt uns allerdings bislang nicht vor, so dass auch wir keine Auskunft über Details des laufenden Verfahrens geben können.
Wir haben die Kunden aufgeklärt und die uns überlassenen Informationen und Auskünfte nach bestem Wissen und Gewissen so weitergegeben. Wir hatten hier auch gar keine Möglichkeit, die Angaben der Kunden zu den „De-minimis-Beihilfen“ zu prüfen, da es z.B. kein Register oder eine zentrale Anlaufstelle gibt, wo man solche Angaben prüfen könnte.
Wir wissen nicht, ob Kunden bewusst oder aus Versehen unzutreffende Angaben gemacht haben. Wir wissen aber, dass wir zum einen die Kunden aufgeklärt und zum anderen die erhaltenen Angaben korrekt weitergegeben haben. Die nun im Raum stehenden Vorwürfe weisen wir daher zurück und sind uns sicher, dass wir es aufklären werden.
Wie geht Wirelane mit der Sache um und wie geht es jetzt weiter?
Absolute Transparenz. Wir waren selbst mehr als überrascht. Das auch, weil wir immer wieder das Gespräch mit der BAV als der bearbeitenden Behörde gesucht und jederzeit vollständig transparent kommuniziert haben. Wir haben zuallererst das eigene Team und im nächsten Schritt unsere Kunden (bestehende Key Accounts und Kunden, mit denen wir in Verhandlungen stehen) informiert, unsere Investoren abgeholt und auch mit unseren Kooperationspartnern und Verbänden, mit denen wir zusammenarbeiten, wie beispielsweise IHA, HSMA und V.I.R, offen kommuniziert.
Des Weiteren haben wir den Behörden volle Unterstützung und uneingeschränkte Zusammenarbeit bei der Aufklärung der Vorwürfe zugesichert. Wichtig ist jetzt: Das aktuelle Geschäft von Wirelane ist von dem Vorgang vollständig unberührt. Wir bauen weiter mit unseren Partnern für unsere Kunden Ladeinfrastruktur auf und sind so Teil der Zukunft E-Mobilität.