Good news für Betriebe aus dem Gastgewerbe: Die reduzierte Mehrwertsteuer auf Speisen gilt für weitere anderthalb Jahre. Begründet hat die Große Koalition ihre Entscheidung damit, dass Gastronomiebetriebe von der COVID19-Krise besonders betroffen sind und von der Regelung der Mehrwertsteuersenkung bislang kaum profitieren konnten.
„Für die Gastronomie, die von der Corona-Krise besonders betroffen ist, war das jetzt ein wichtiges Signal“, kommentiert Erich Nagl (Foto), Leiter der ETL ADHOGA Steuerberatungsgesellschaft AG. „Ich begrüße die Entscheidung besonders, weil sich die Branche ein wenig erholen kann und jetzt motivierter ist, durchzuhalten und nicht aufzugeben.“
Aus der Entscheidung des Koalitionsausschusses erwächst ein weiterer Vorteil für Gastro-Betriebe: Sie müssen nicht zum 1. Juli 2021 ihre Kassen erneut umstellen. Durch die generelle Senkung der Mehrwertsteuersätze von 19 auf 16 Prozent und von 7 auf 5 Prozent hatten sie ihre Systeme im Jahr 2020 bereits mehrfach umstellen müssen.
„Gastronomen haben damit weniger administrativen Aufwand und mehr Luft, um wieder auf die Beine zu kommen“, so Nagl. „Nun können sie sich besser darauf konzentrieren, ihr Business neu zu planen, an der Entschuldung ihres Unternehmens zu arbeiten und Reserven für den nächsten Winter aufzubauen“.