Steuerberater üben heftige Kritik

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Steuerberater üben heftige Kritik

Die Entscheidung des Bundesfinanzministeriums, die Frist zur Abgabe der Steuererklärungen 2019 nur um einen Monat bis zum 31. März 2021 zu verlängern, ist nach Ansicht der ETL AG, Deutschlands größter Steuerberatungsgruppe, „zu kurz gesprungen“. Das Ministerium habe es damit versäumt, der Beratungspraxis einen ausreichenden zeitlichen Handlungsrahmen zu schaffen. „Alles in allem sorgt die Fristverlängerung zwar für kurzfristige Entlastung in der beratenden Praxis, sie fällt allerdings deutlich geringer aus, als wir es uns gewünscht hätten. Wir arbeiten in unseren Kanzleien derzeit rund um die Uhr und sehen uns in der derzeitigen Krise als systemrelevante Berufsgruppe. Wir leisten weiterhin einen zuverlässigen Service, um die pandemiebedingten Hürden gemeinsam mit unseren Mandanten souverän zu meistern“, kommentiert ETL-Vorstand Marc Müller (Foto).

Auch der Präsident der Bundessteuerberaterkammer Professor Dr. Hartmut Schwab befürchtet, dass es viele Steuerberater kaum schaffen werden, die Steuererklärungen 2019 für ihre Mandanten fristgemäß fertig zu stellen. Die Berater hätten alle Hände voll damit zu tun, Unternehmen und Selbstständige bei den Anträgen auf Corona-Hilfen zu unterstützen. „Die aktuelle Entscheidung ist ein Schlag ins Gesicht unseres Berufsstandes!“, konstatiert BStBK-Präsident Prof Dr. Hartmut Schwab in einer Videobotschaft. Und weiter: „Ein Monat Verlängerung ist ein Tropfen auf den heißen Stein. Jetzt müssen die Kolleginnen und Kollegen vor Ort entscheiden, welche Arbeiten sie wie priorisieren.“

Im Frühjahr, zu Beginn der Pandemie, hatte das Bundesfinanzministerium eine Fristverlängerung für die Abgabe von Steuererklärungen 2018 bis Ende Mai gewährt. Verspätungszuschläge fielen in diesem Zeitraum nicht an. Solch eine Regelung wünschen sich Steuerberater und Steuerzahlerbund auch jetzt. Reiner Holznagel, Präsident des Bundes der Steuerzahler e.V.: „Die Steuerzahler dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Der Steuerberater muss für Unternehmer und Selbstständige, die bei den Anträgen zur Corona-Hilfe Unterstützung brauchen, genauso Zeit finden wie für Mandanten, die ihre Steuererklärungen fristgerecht abgeben wollen. In der jetzigen Situation ist die Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung bis Mai 2021 aus meiner Sicht ein Pflichtprogramm.“