Baden-Württemberg: Gericht kippt Beherbergungsverbot

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Baden-Württemberg: Gericht kippt Beherbergungsverbot
„Nach dem Regelungschaos und dem Frust bei Hoteliers wie Gästen ist es völlig inakzeptabel und nicht nachvollziehbar, dass sich die Bundesländer nicht darauf einigen konnten, die Beherbergungsverbote auszusetzen“, erklärt Guido Zöllick, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband) zum Beschluss des Bund-Länder-Treffens am Mittwoch, die Entscheidung zu den Beherbergungsverboten zu vertagen. Zöllick verwies auch auf die starke Kritik von Virologen und Ärztevertretern wie Rechtswissenschaftlern zur Sinnhaftigkeit und Erforderlichkeit der Regelung. Der DEHOGA appelliert dringend an die Bundesländer, die Beherbergungsverbote bis zur nächsten Runde am 8. November auszusetzen. „Beherbergungsverbote entsprechen nicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.“ Dies wurde am Donnerstag vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bestätigt. Das Beherbergungsverbot ist dort mit sofortiger Wirkung ausgesetzt. Auch in anderen Bundesländern sind Klagen eingereicht.
Die verabredeten Regelungen zur Kontaktbegrenzung und insbesondere zu den Sperrzeiten treffen das Gastgewerbe hart. „Die Maßnahmen sind existenzgefährdend“, erklärt Zöllick. „Umso wichtiger ist jetzt, dass die Hilfen für das Gastgewerbe verlängert, ausgeweitet und nachhaltig verbessert werden.“

Zöllick stellt klar: „Keine Frage, ein zweiter Lockdown muss verhindert werden. Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst. Für uns hat die Gesundheit unserer Mitarbeiter wie Gäste oberste Priorität. Unsere strikten Hygienekonzepte funktionieren. Hotels und Restaurants haben nachweislich nicht zum Anstieg der Infektionen beigetragen.“ Der DEHOGA-Präsident appelliert an die Branche, bei den Anstrengungen nicht nachzulassen: „Die konsequente Einhaltung der AHA-Schutzmaßnahmen und intensives Lüften sind jetzt wichtiger denn je und solidarisch von allen umzusetzen.“