Weniger Kunststoff: igefa handelt

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Weniger Kunststoff: igefa handelt

Bereits seit dem 5. Juni 2019 existiert die EU-Richtlinie über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoff-Produkte auf die Umwelt. Die Inhalte der Richtlinie ziehen unter anderem das europaweite Verbot bestimmter Einwegkunststoff-Produkte nach sich. Mit dem Verbot soll ein wesentlicher Beitrag gegen die Umwelt- und Meeresvermüllung geleistet werden. Betroffen sind diejenigen Kunststoff-Produkte, für die es bereits geeignete und nachhaltigere Alternativen gibt – so etwa Einmalbesteck und -teller, Trinkhalme aus oder mit Kunststoff, Lebensmittelbehälter und Getränkebecher aus expandiertem Polystyrol sowie alle Produkte aus oxo-abbaubarem Kunststoff. Angestrebt ist zudem eine Reduktion von beispielsweise Folien-Verpackungen und Papp-Bechern mit Kunststoff-Beschichtung.

Die igefa fühlt sich als Unterzeichner des UN Global Compact den Nachhaltigen Entwicklungszielen der Vereinten Nationen verpflichtet. Im Fokus steht vor allem das Ziel 12 „Nachhaltige/r Konsum und Produktion“. Hier hat die EU-Richtlinie einen zusätzlichen Anstoß gegeben, das Einweg-Produktsortiment hinsichtlich nachhaltigkeitsrelevanter Aspekte wie Herkunft, Herstellung und Kreislauffähigkeit zu überprüfen.

Die daraus gewonnenen Erkenntnisse haben die igefa Einweg-Spezialisten in die Neugestaltung des Einwegsortiments einfließen lassen. Die nun noch größere Auswahl an Tellern, Bestecken, Schalen, Bechern und Deckeln sowie Servietten und To-Go-Lebensmittelverpackungen unter anderem aus Papier, Bagasse, Palmblättern, Bambus und Holz sind in der kürzlich erschienenen Produktübersicht über das EU-konforme Einweggeschirr zusammengestellt.

Bei ihrer Recherche wurden die Produkt- und Nachhaltigkeitsexperten der igefa außerdem mit verschiedenen Wahrheiten zur Herkunft, Herstellung wie auch Recyclingfähigkeit und Kompostierbarkeit der Einwegmaterialien konfrontiert. Dieser Blick über den Tellerrand und die Betrachtung der gesamten Wertschöpfung hat umfangreiches Wissen zutage gefördert, das in einem Ratgeber für Einwegartikel zusammengetragen und um wesentliche gesetzliche Grundlagen zu diesen Themen ergänzt wurde.