Freie Fahrt für Fälscher

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Wer sich als Hotelier mit Sternen schmückt, die offiziell gar nicht gültig, also durch die DEHOGA Deutsche Hotelklassifizierung vergeben sind, der kassiert eine Strafe. Soweit, so nachvollziehbar. Schließlich ist das Sterne-Fälschen nichts anderes als Betrug. Wer nun aber glaubt, die Strafe falle deftig aus, sieht sich getäuscht.

Nach Informationen der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs (Wettbewerbszentrale) muss im Zuge einer Abmahnung 246,10 Euro berappen und eine Unterlassungserklärung unterschreiben, wer geschummelt hat. Sie haben richtig gelesen – 246 Euro und zehn Cent. Das entspricht in einem Mittelklassehotel in etwa zwei Übernachtungen, vielleicht noch mit Frühstück. Eine zu verschmerzende Konsequenz, um es mal ganz vorsichtig zu formulieren. Und eine, die ganz sicher nicht dazu führen wird, dem Sterne-Betrug Einhalt zu gebieten.

Wer nicht mehr als den finanziellen Ausfall von einigen Übernachtungen zu befürchten hat, der wird ganz sicher ohne zu zögern ins Risiko gehen und solange mit selbst ans Rever gehefteten Sternen mogeln, wie es nur irgendwie geht. Bis der Betrug aufgedeckt wird, hat sich der Glanz der Sterne längst bezahlt gemacht. Schließlich strahlt die Klassifizierung Zuverlässigkeit, Seriosität und Qualität aus. Keine Frage: Die 246,10 Euro sollten ganz schnell und ebenso kräftig aufgestockt werden. Ansonsten wird munter weiter geschummelt.