Sharing-Portale: HDV will gerechten Wettbewerb

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Die Hoteldirektorenvereinigung Deutschland (HDV) sieht keinen zufriedenstellenden Fortschritt im Umgang mit den Sharing Portalen wie Airbnb oder Wimdu. Die Vermittler von privatem Wohnraum an Touristen und Geschäftsreisende zur Kurzzeit-Miete, die der Hotellerie zum ernstzunehmenden Wettbewerber erwachsen ist, unterlägen nicht den Auflagen, die Hotels zwingend erfüllen müssen. „Um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten, brauchen wir einheitliche und transparente Regelungen, die für alle professionellen Anbieter von Wohnraum für Reisende gelten. Die Last der Auflagen kann nicht nur auf den Hotels liegen, während private Anbieter, die mittlerweile kommerziell und im großen Stil über die Sharing Portale vermieten, nach wie vor weitestgehend unbehelligt agieren. Da sehen wir auch die Vermittlungsportale in der Pflicht“, kommentiert HDV-Präsident Jürgen Gangl.

Die Kritik gelte nicht der Sharing Economy als weltweit anerkanntes Geschäftsmodell. „Es geht darum, eine gerechte Wettbewerbssituation zu gewährleisten, in der professionelle Dienstleister der Sharing Economy sich an Rechtsvorschriften und Verpflichtungen ebenso halten müssen wie registrierte Tourismusunternehmen“, so Gangl. Konkret ginge es unter anderem um Fragen der Registrierung der Anbieter sowie der Sicherheit und Gesundheit wie beispielsweise Brandschutzauflagen und Hygienevorschriften. Wesentlich seien auch Regelungen zu Themen wie Besteuerung (Unternehmenssteuer, Einkommenssteuer, Mehrwertsteuer, Tourismusabgaben), Versicherungen, Mitarbeiterschutz, Umweltschutzauflagen, Barrierefreiheit und Rechte von Nachbarn in Wohngebieten. Der HDV-Chef: „Im Sinne der Hotelbranche ist eine deutschlandweite oder international gültige Regelung für die Zukunft nicht nur wünschenswert, sondern notwendig.“