Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand

Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand

 

Liebe Leserinnen und Leser,

ETL ADHOGA freut sich, Ihnen die Kolumne „Alles was Recht ist“ zu präsentieren. ETL ADHOGA sind die Experten für Steuerberatung in Hotellerie und Gastronomie. Wir unterstützen über 1.000 Hoteliers und Gastronomen deutschlandweit, damit diese sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können. Gemeinsam mit meinem Kollegen Rechtsanwalt Dr. Uwe P. Schlegel möchten wir Ihnen mit dieser Expertenkolumne auch in rechtlichen Fragen zur Seite stehen. Wir geben wertvolle Expertentipps und Empfehlungen, klären Missverständnisse auf und zeigen Ihnen, wie Sie Probleme mit Verwaltungen sowie in der Praxis vermeiden können.

Für Laien mag es so scheinen, als wäre der Ausgang eines Gerichtsverfahrens reiner Zufall. Vielleicht hält sich der Spruch „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“ in diesem Zusammenhang auch deshalb so hartnäckig. Wie wenig diese Aussage mit der Realität zu tun hat, damit beschäftigen wir uns in der aktuellen Expertenkolumne.

Eine Kolumne über Gott und den Zufall

Was ist dran an dem Vergleich?

Auf hoher See muss man angesichts der dort bestehenden Gefahren auf Gott vertrauen. Diese Feststellung hat vielleicht seine Berechtigung. Der Vergleich mit dem Gericht schmeckt dem Autor unserer Kolumne jedoch gar nicht. Zugegeben, mit einer höheren Macht verglichen zu werden, sorgt in jedem Fall für Aufmerksamkeit.

Aber: Was soll an einem Gericht gefährlich sein? Herrscht hier Gefahr für Leib und Seele? Sicherlich nicht! Gar in die Irre führt der Vergleich, wenn suggeriert werden soll, der Ausgang einer gerichtlichen Auseinandersetzung gleiche einem Glücksspiel, einer Lotterie, mithin sei das Ergebnis eines vor Gericht ausgefochtenen Streits von Zufälligkeiten abhängig. Wer das glaubt, erliegt einem gefährlichen Irrtum.

Entscheidend ist die Rechtslage und nicht der Zufall!

In aller Regel sind die Ergebnisse eines Rechtsstreits nicht die Folge zufällig eintretender Umstände. Vielmehr ist es so, dass der Ausgang einer vor Gericht stattgefundenen Auseinander-setzung die Folge einer schon vor Beginn des Rechtsstreits bestehenden Rechtslage ist. Somit ist das Resultat des Streits innerhalb gewisser Grenzen vorhersehbar. Von wie auch immer gearteten Gefahren und Zufälligkeiten kann meist keine Rede sein.

Zugegeben: Wenn es auf die Aussage eines Zeugen ankommt, auf die Bewertung bestimmter Umstände durch einen Sachverständigen, dann gibt es bei der Vorausschau Unsicherheiten. Und dennoch sind wir auch dann von einem Blick in die Glaskugel, also von obskurer Weissagung, weit entfernt.

Richtig ist: Selbst anwaltliche Vertreter scheuen bisweilen nicht davor zurück, den scheußlichen Vergleich mit Gott und der hohen See anzustellen. Damit wird aber in einer ganzen Reihe von Fällen nur die unzureichende Kenntnis aller rechtlich zu beachtenden Umstände verdeckt. Oder noch schlimmer: Es wird der unsägliche Versuch unternommen, den für den Mandanten unbefriedigenden Verlauf des Rechtsstreits auf Gott abzuwälzen. Mit anderen Worten: Es wird geradezu diabolisch so getan, als könne der Anwalt die Rechtslage nicht sicher einschätzen, als hinge der Ausgang des Disputs von Zufälligkeiten ab, die keine am Streit beteiligte Partei beeinflussen könne. Kurz: Der liebe Gott hat es so gewollt. Das ist in vielen Fällen nicht wahr!

Warum das Ergebnis eines Rechtsstreits häufig vorhersehbar ist!

In den meisten Fällen ist der Ausgang einer gerichtlichen Auseinandersetzung ziemlich eindeutig kalkulierbar. Das gilt auch und insbesondere für das Arbeitsrecht. Natürlich gibt es zahlreiche Fälle, bei denen nicht zu 100 Prozent klar ist, welche Seite im weiteren Verlauf des Geschehens unterliegen, welche Seite obsiegen wird. Und dennoch: Es kann, ja es muss im Interesse des Mandanten, der sich einem Rechtsberater anvertraut, möglichst genau abgeschätzt werden, wie der Hase läuft. Das ist kein Griff in die Lostrommel, das ist Rechtsanwendung auf den konkreten Sachverhalt ausgerichtet. Selbstverständlich erfordert eine exakte Prognose Expertenwissen und etwas, das dem jungen Berater leider meistens fehlt, nämlich ein großer Erfahrungsschatz. Sind beide Voraussetzungen gegeben, wird der Ausgang einer rechtlichen Auseinandersetzung regelmäßig vorhersehbar, zumindest lässt sich eine Aussage über Wahrscheinlichkeiten treffen und das ist dann doch deutlich mehr als eine 50:50 Chance.

Erich Nagl – Nichts dem Zufall überlassen!

Wer gar nicht erst mit dem Vorurteil konfrontiert werden möchte, der Ausgang eines Gerichtsverfahrens sei reiner Zufall, für den habe ich einen so simplen wie zielführenden Ratschlag: Lassen Sie es gar nicht erst soweit kommen! Als Geschäftsführer im Gastgewerbe erlebt man so manches und in der Rolle des Arbeitgebers sollte man einige Tipps beachten, um gute Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter zu schaffen und mögliche Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Da wären zum Beispiel:

  • Bei der Einstellung sollte Diskriminierung vermieden werden.
  • Man sollte sich an die gesetzlichen Vorgaben für Arbeitsverträge, Mindestlohn, Probezeit, Kündigungsschutz und Datenschutz halten und diese schriftlich dokumentieren.
  • Bei der Führung der Mitarbeiter sollte man ein offenes und vertrauensvolles Arbeitsklima fördern, das auf Respekt, Anerkennung und konstruktivem Feedback basiert.
  • Bei der Prävention und Lösung von Konflikten sollte man frühzeitig und konstruktiv mit den Mitarbeitern kommunizieren, um Unstimmigkeiten oder Beschwerden auszuräumen statt auszuweichen und die Situation eskalieren zu lassen.

Sie sind schon lange keine Geheimtipps mehr und haben sich schon vielfach als nützlich erwiesen: die stets aktualisierten Vorlagen der ETL-Rechtsanwälte. Nutzen Sie sie! Dann hängt ein gutes Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ebenso wenig vom Zufall ab, wie ein Gerichtsverfahren. Und vor allem gilt: Der günstigste Rechtstreit ist nicht der gewonnene, sondern jener, zu dem es gar nicht erst kommt.