„Klageweg weitergehen“

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„Klageweg weitergehen“

Die Hotelgruppe Dorint (60 Hotels & Resorts in Deutschland, Österreich und der Schweiz) klagt seit 2020 in 14 Bundesländern für die Gleichbehandlung der größeren und mittelständischen Hotelunternehmen bei der staatlichen Kompensation von Finanzschäden aus den Corona-Lockdowns. Jetzt teilte der Bundesgerichtshof auf die Klage der „Hommage Hotel in Bremen Betriebs GmbH“ (Parkhotel Bremen) mit, dass er die Nicht-Zulassungsbeschwerde in Bezug auf Schadensersatz im Zusammenhang mit Corona in Bezug auf die Gleichstellung bei Beihilfen zulässt.

Dorint-Aufsichtsrat-Chef Dirk Iserlohe (Foto) kämpft seit Beginn der Pandemie für die Gleichstellung der Hotelgesellschaften. Betroffen von der Obergrenze bei den Beihilfen in Höhe von 54,5 Millionen Euro sind neben Dorint auch andere größere Unternehmen. Der für die ganze Branche engagierte Hotelunternehmer hat inzwischen über 120 Briefe an die alte und die neue Regierung geschrieben. Sein Tenor: Die Größe des Betriebs darf nicht zu einer Wettbewerbsverzerrung oder gar Diskriminierung führen.

Diese sieht der Hotelier vor allem in der Obergrenze von 54,5 Millionen Euro bei den Forderungen aus der Überbrückungshilfe zur Regelung der Corona-Folgen. Seiner Meinung nach darf es nicht sein, dass Einzelunternehmer ihren Schaden ersetzt bekommen, die Konzerne jedoch nur zu 30 bis 45 Prozent.

Iserlohe: „Die erste Nichtzulassungsbeschwerde des BGH ist ein Teilerfolg für unsere Branche und ich werde den Klageweg für meine Dorint Hotelgruppe auch in den anderen 13 Bundesländern weitergehen. Denn ich gehe fest davon aus, dass die Hilfen gleichberechtigt vergeben werden müssen, und freue mich schon jetzt auf weitere Teilerfolge.“