„Unsinnige Diskussion“

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„Unsinnige Diskussion“

 

Eine Frage erhitzt die Gemüter: Sollen Menschen, die gegen das neuartige Coronavirus geimpft wurden, über Sonderrechte verfügen und demzufolge etwa ohne Einschränkungen andere Menschen treffen können oder einfach nur nicht länger Maskenpflicht und Abstandsgebote beachten müssen? „Was für eine unsinnige Diskussion“, meint Dr. Uwe Schlegel (Foto). Der ETL-Rechtsanwalt: „Es steht derzeit nicht fest, dass diejenigen, die gegen das Coronavirus geimpft wurden, das Virus nicht dennoch auf andere Menschen übertragen können. Deshalb ist die Debatte über Sonderrechte von Geimpften in jedem Fall verfrüht. Und zwar nicht aus rechtlicher, sondern aus medizinischer Sicht.“

Rechtlich betrachtet ginge die Diskussion am Thema vorbei. Denn es handele sich bei dem, was ein gegen das Coronavirus geimpfter Mensch gegebenenfalls einmal im Anschluss an eine Impfung an Rechten für sich einfordert, nicht um Sonderrechte. Schlegel: „Es geht rechtlich allein um die Einschränkung von Rechten solcher Personen, die aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens eine Gefahr für die Gesundheit anderer Menschen darstellen.“

Der Rechtsanwalt weiter: „Die Politik sollte sich um die ausreichende Beschaffung von Impfstoff und die für die Massenimpfung notwendige Logistik kümmern statt unsinnige Debatten zu führen. Das sich unter den über Sonderrechte für Geimpfte diskutierenden Politikern zahlreiche studierte Juristen befinden, macht die Sache übrigens nicht besser.“

Die ETL-Gruppe ist mit deutschlandweit über 870 Kanzleien vertreten, außerdem in 50 Ländern weltweit mit 250 Kanzleien. ETL ist nach eigenen Angaben Marktführer im Bereich Steuerberatung und gehört zu den Top 5 der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften in Deutschland. Die Unternehmensgruppe erwirtschaftet mit ihren Geschäftsbereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsberatung, Unternehmensberatung und IT bundesweit einen Gruppenumsatz von über 950 Millionen Euro. Gut 10.000 Mitarbeiter – darunter mehr als 1.500 Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Unternehmensberater – betreuen in Deutschland über 200.000 Mandanten.