Gemäß neuem Kassengesetz sind gastronomische Betriebe verpflichtet, bis zum 30. September 2020 eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) für ihre Kasse in Auftrag zu geben. IT-Dienstleister 42 GmbH hat für sein Matrix POS Kassensystem die Matrix POS Box entwickelt, die einfach, schnell und sicher bestellt und in Betrieb genommen werden kann.
Die Matrix POS Box eignet sich besonders für Betriebe, die mehrere Kassen im Verbund nutzen, zum Beispiel die stationäre Matrix POS Kasse und die mobile Kasse Matrix NEO! Denn die Matrix POS Box nutzt die vom Gesetzgeber vorgegebene Möglichkeit, dass die digitalen Aufzeichnungen aller im Kassensystem zusammen geschlossenen Aufzeichnungssysteme mit nur einer einzigen TSE geschützt werden können. Dies bedeutet weniger Aufwand und Kosten für die Gastronomen.
Bestellt werden kann die Matrix POS Box inklusive TSE USB-Stick im Shop der 42. Die Installation wird gemeinsam mit einem 42-Mitarbeiter via Fernwartung durchgeführt.
Seit dem 01.01.2020 besteht in Deutschland nicht nur die Belegpflicht, sondern auch die Pflicht, eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) in gastronomischen Unternehmen zu betreiben. Der Gesetzgeber hat die Frist mit einer Nichtbeanstandungsregelung bis zum 30.09.2020 ausgeweitet. In vielen Bundesländern wurde diese Frist durch Härteregelungen verlängert. Jedoch ist auch in diesen Fällen eine Beauftragung vor Ende September 2020 verpflichtend.
Die TSE besteht aus einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium (beispielsweise USB-Stick) sowie einer einheitlichen digitalen Schnittstelle. Die Software der TSE protokolliert und verschlüsselt jeden Arbeitsschritt der Kasse und sichert die aufgezeichneten Daten gegen Löschung oder Änderung. Bei einer Prüfung durch das Finanzamt werden die TSE-Daten mit den Daten der Kassensoftware verglichen. Die Matrix POS Box beispielsweise speichert die gesetzlich vorgeschriebenen Daten für den vom Finanzamt geforderten DSFinV-K Export, der jederzeit von der Matrix POS Box abgerufen werden kann.