Dehoga-Präsident Guido Zöllick sieht akuten Handlungsbedarf im Miet- und Pachtrecht: „Es kann nicht sein, dass zum Beispiel ein Hotel, das keine Umsätze hat oder nur zu 15 Prozent ausgelastet ist, unverändert die Pacht zu entrichten hat, die es bei 80 Prozent Belegung entrichten muss.“ Es gehe um eine angemessene Risikoverteilung zwischen Verpächter und Pächter. Zöllick: „Wer Leerstand und eine weitere Verödung der Innenstädte verhindern will, muss jetzt handeln.“ Mit einer gesetzlichen Klarstellung, dass die Covid-19-Pandemie eine erhebliche Störung der Geschäftsgrundlage darstellt, die zur Pachtminderung berechtigt, würden auch große institutionelle Eigentümer gezwungen, sich an den Verhandlungstisch zu setzen.
8. September 20208. September 2020