NGG-Chefin: Mindestlohn auch für Flüchtlinge

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NGG-Chefin: Mindestlohn auch für Flüchtlinge

Zum Vorschlag, Flüchtlinge für die Dauer von sechs Monaten vom Mindestlohn auszunehmen, kommentiert Michaela Rosenberger, Mitglied der Mindestlohnkommission und Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG):

„Der Vorschlag, den Mindestlohn für Flüchtlinge auszusetzen ist brandgefährlich, weil er in einer bereits aufgehetzten Stimmung weiteren Neid und Hass schürt. So werden die Schwächsten am Arbeitsmarkt, nämlich Langzeitarbeitslose, Mindestlohnempfänger und Flüchtlinge, gegeneinander ausgespielt. Gleichzeitig würde so der Mindestlohn, dessen Erfolg niemand ernsthaft bezweifeln kann, de facto abgeschafft.

Wer auf einen Schlag einer Million Menschen zusätzlich den Mindestlohn verwehrt, der gründet einen Arbeitsmarkt noch unterhalb von 8,50 Euro, auf dem sich verzweifelte Menschen, die ihre Familien in Kriegsgebieten unterstützen wollen, mit Langzeitarbeitslosen um Jobs duellieren. Das ist nicht nur unmoralisch, sondern auch völlig kontraproduktiv: Dass Langzeitarbeitslose für sechs Monate vom Mindestlohn ausgenommen sind, hat bekanntermaßen eben nicht dazu geführt, dass ihre Integration in den Arbeitsmarkt besser gelingt. Es ist absurd anzunehmen, dass das, was bei Langzeitarbeitslosen nicht klappt, bei Flüchtlingen funktioniert.“